I. Kompetenz

  1. Beratung hinsichtlich der Vor- und Nachteile einer Selbstanzeige
  2. Vorbereitung und Abgabe der Selbstanzeige
  3. Selbstanzeige in Stufen (Schätzung der Besteuerungsgrundlagen)
  4. Optimierung der auf der Selbstanzeige beruhenden Steuerlast

II. Voraussetzungen der Selbstanzeige

Die Selbstanzeige erlaubt dem Steuerhinterzieher – grob – die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit. Seit Jahren werden die Regelungen der Selbstanzeige verschärft, zuletzt durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 22.12.2014 (BGBl. I S 2415) mWv. 1.1.2015.

§ 371 AO idF. des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 22.12.2014 (BGBl. I S 2415):

Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach § 370 AO bestraft. Die Angaben müssen zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen (§ 371 Abs. 1 AO).

Straffreiheit tritt nicht ein, wenn […] (§ 371 Abs. 2 AO; sog. Ausschlussgründe).

Sind Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile erlangt, so tritt für den an der Tat Beteiligten Straffreiheit nur ein, wenn er die aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern, die Hinterziehungszinsen nach § 235 und die Zinsen nach § 233a, soweit sie auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Absatz 4 angerechnet werden, innerhalb der ihm bestimmten angemessenen Frist entrichtet (§ 371 Abs. 3 Satz 1 AO).

Weitere Verschärfungen der Selbstanzeige sind geplant.

Die Selbstanzeige ist – nach wie vor – chancenvoll. Sie sollte genutzt werden. Die Selbstanzeige ist allerdings risikobehaftet. Wegen der Chancen und Risiken der Selbstanzeige, vor allem wegen der Folgen, die eine Selbstanzeige für den Steuerhinterzieher haben kann, wenn die Steuerhinterziehung den Finanzbehörden offengelegt wird, die Selbstanzeige aber misslingt, ist der Rat eines Steueranwalts wichtig.

Kompetenzen

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