Vorab per Fax: 089-1252-3333
Finanzamt München II / III
Deroystraße 18
80335 München
Vorab per Fax: 08341-802-221
Finanzamt Kaufbeuren
– Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle –
Remboldstraße 21
87600 Kaufbeuren
Eheleute Herr Maximilian MUSTER und Frau Clara MUSTER 3.3.2015
– Steuernummer: …/…/… –
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
wir erklären Besteuerungsgrundlagen nach, die dem Finanzamt bislang nicht bekannt sind.
1. Nacherklärt wird unser gemeinsames Bankkonto bei der R-Bank in Österreich, Kunden-nummer: ….
2. Das Bankkonto unterhalten wir seit 1999. Die Mittel in Höhe von € 1.223.754,34 stammen aus einer Lebensversicherung von Frau Clara MUSTER und wurden vollständig auf das Bankkonto eingezahlt (vgl. Lebensversicherungspolice und Überweisungsbeleg als Anlagenkonvolut 1).
3. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen für 2004 bis 2013 werden vorerst geschätzt und in der Anlage 2 einzeln ausgewiesen. Die Erträgnisaufstellungen, Vermögensverzeichnisse und Kontoauszüge liegen nicht vor und werden nachgereicht.
Für die Konkretisierung der Einkünfte und die Vorlage der Unterlagen bitten wir um Frist bis
Ende April 2015.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben
mit freundlichem Gruß
Ihre
Maximilian Muster und Clara Muster
Anmerkungen
- Die Selbstanzeige in Stufen ist zulässig. In der ersten Stufen können nur die geschätzten Einkünfte mitgeteilt werden, weil die Bankunterlagen nicht vorliegen. Zu beachten ist, dass die geschätzten Einkünfte über den tatsächlich erzielten Einkünften liegen; sonst kann die Selbstanzeige unwirksam sein. In der zweiten Stufe müssen die tatsächlich erzielten Einkünfte und die Bankunterlagen nachgereicht werden. Dem Finanzamt sollte eine zeitliche Perspektive gegeben werden.
- Die Nacherklärung wird auch an das Finanzamt – Erbschaft- und Schenkungsteuer-stelle – geschickt. Durch den Übertrag der Versicherungssumme auf die gemeinsame Geldanlage ist eine Schenkung denkbar.